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AGB Schuster Aufzugsdienste GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schuster Aufzugsdienste GmbH

 

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Schuster Aufzugsdienste GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich Aufzugsdienstleistungen, insbesondere Installation, Wartung, Reparatur, Modernisierung und Notrufaufschaltungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.3 Sämtliche bestehenden Verträge, die vor der Gründung der GmbH abgeschlossen wurden, gelten automatisch zu den Konditionen der GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Aufzugsdienstleistungen gemäß den individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und den gesetzlichen Bestimmungen.

2.2 Vertragsänderungen, Modernisierungen oder Umbauten können eine Anpassung der Vertragsbedingungen nach sich ziehen.

 

 

3. Angebote und Vertragsschluss

 

3.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.

3.3 Angebote können schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen.

3.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

3.5 Im Falle einer Modernisierung, Sanierung oder wesentlichen Änderung der Aufzugsanlage können die Vertragsparteien eine Anpassung des bestehenden Vertrags vereinbaren.

3.6 Alle bestehenden Verträge, die vor der Gründung der GmbH abgeschlossen wurden, werden automatisch zu den Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH umgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.7 Die Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH gelten ab dem Zeitpunkt der In-Kraft Setzung der GmbH. Durch die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen und die jährliche Bezahlung der Verträge akzeptiert der Auftraggeber diese Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH.

 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen für allgemeine Kundennummern

 

4.1 Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Angeboten und sind, sofern nicht anders vereinbart, netto ohne Abzüge.

4.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.

4.2.1 Für Mahnungen bei Zahlungsverzug gilt ein Zahlungsziel von 5 Werktagen. Mahngebühren und Verzugszinsen können vom Auftragnehmer ab dem 11 Kalendertag an dem die Rechnung als nicht beglichen gilt, berechnet werden.

4.3 Für Kunden mit bestehender Kundennummer können, wenn vereinbart, Rechnungsbeträge per SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Der Auftraggeber erteilt ein entsprechendes Mandat.

4.4 Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden, spätestens 14 Tage vor dem nächsten Abbuchungstermin.

4.5 Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Deckung des Kontos; bei nicht erfolgreicher Abbuchung trägt er die entstehenden Kosten.

4.6 Der Auftraggeber wird mindestens 14 Tage vor der ersten Abbuchung über Betrag und Termin informiert.

4.7 Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats bestätigt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die Einzugsermächtigung zu erteilen, und dass die Kontodaten korrekt sind.

4.8 Diese Regelungen treten mit Vertragsunterzeichnung in Kraft und bleiben bis zum Widerruf gültig.

5. Durchführung von Wartungen

5.1 Die im jeweiligen Auftrag bzw. Angebot angegebene „maximale jährliche Anzahl“ von Wartungen bestimmt ausschließlich die Obergrenze der im Vertragsjahr durchführbaren Wartungseinsätze und begründet keine Verpflichtung zur vollständigen Ausschöpfung dieses Limits.

5.2 Ob und in welchem Umfang Wartungen innerhalb dieser Höchstgrenze durchgeführt werden, entscheidet der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen aufgrund des tatsächlichen Bedarfs der betreuten Anlage (laut Textpassage Angebot oder Auftrag Wartungsvertrag: „Wartungsanzahl (max. Anzahl variiert nach Bedarf): ...“). 5.3 Der Auftragnehmer garantiert jedoch, dass mindestens eine Wartung pro Kalenderjahr stattfindet (Mindestwartung).

5.4 Weitere Wartungen erfolgen nur, wenn der Bedarf dies aus Sicht des Auftragnehmers rechtfertigt — beispielsweise aufgrund von Vorbefunden, Verschleiß, Ergebnis früherer Wartungen oder geänderter Betriebsbedingungen.

5.5 Ersatzteile, Materialkosten sowie gegebenenfalls Zuschläge für Nacht- / Wochenend- / Feiertagseinsätze bleiben — wie in den bestehenden AGB geregelt — gesondert und nur bei tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

6. Fehlfahrt / vergebliche Anfahrt

 

6.1 Ist die Durchführung eines Einsatzes aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich (z. B. fehlender Zugang, fehlende Schlüssel, Nichterreichbarkeit des Ansprechpartners oder nicht vorbereitete Anlage), ist der Auftragnehmer berechtigt, die entstandenen Fahrtkosten sowie die angefallene Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.

 

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen für alle Verträge

7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen individuell bei jeweiligem Auftrag oder nach geltenden Standards des Auftragsnehmers.

7.2 Auch hier gilt die SEPA-Lastschriftregelung analog zu Abschnitt 4.

7.3 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet werden.

 

 

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.2 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.3 Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

9. Gewährleistung und Mängelrügen

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Produkte unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber dies, gilt die Leistung als genehmigt und unanfechtbar.

9.2 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

9.3 Haftung für Folgeschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

9.4Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleichgültig ob durch Kündigung eines Wartungsvertrags, Notrufvertrags oder einer sonstigen Zusammenarbeit, verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für spätere Mängelmeldungen oder Nachbesserungsansprüche, die nach Vertragsende auftreten.

 

 

10. Kündigung

10.1 Verträge über wiederkehrende Dienstleistungen können nur unter Einhaltung der in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegten Fristen gekündigt werden.
10.2 Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.

 

 

11. Auftragsstornierung vor Vertragsbeginn

11.1 Wird ein bereits verbindlich erteilter Auftrag oder ein abgeschlossener Vertrag vor dem vereinbarten Leistungs- bzw. Vertragsbeginn durch den Auftraggeber gekündigt, storniert oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Stornierungsentschädigung zu verlangen.

Diese beträgt:

  • bis 12 Monate vor Vertragsbeginn: 30 % des vereinbarten Nettoauftragswertes,

  • bis 6 Monate vor Vertragsbeginn: 50 % des vereinbarten Nettoauftragswertes,

  • bis 3 Monate vor Vertragsbeginn: 70 % des vereinbarten Nettoauftragswertes,

  • weniger als 3 Monate vor Vertragsbeginn: 100 % des vereinbarten ersten Jahresauftragswertes.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

 

12. Annahmeverzug

 

12.1 Verzögert sich die Durchführung vereinbarter Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder befindet sich dieser im Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten, Lagerkosten, Fahrtkosten sowie sonstige Aufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.

12.2 Werden bereits bestellte Materialien oder Ersatzteile aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands nicht eingebaut oder abgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls anfallende Lager- und Verwaltungskosten zu berechnen.

12.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Auftragnehmer kann Preise nach Ablauf von 10 Monaten anpassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren wie Löhne, Materialpreise oder gesetzliche Abgaben ändern.
13.2 Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1 Gelieferte Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen gelieferte Teile weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

14.2 Liefertermine für Ersatzteile und Materialien sind unverbindlich. Verzögerungen durch Lieferanten begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer.

14.3 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

15. Schlussbestimmungen

 

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
15.2 Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schuster Aufzugsdienste GmbH

Stand: 01.06.2026 (vorherige Aktualisierung: 02.12.2025)
Firma: Schuster Aufzugsdienste GmbH
Sitz: 90584 Allersberg, Hinterer Markt 18a

Urpünglich erstellt am:

Freystadt, 01.03.2022 (geändert am 01.06.2026)

Ort, Datum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

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Vertragsbedingungen unserer Wartungsverträge

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Kosten für erforderliche Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien.

2. Kosten für die Beseitigung von Schäden oder Störungen sowie für zusätzliche Leistungen, soweit der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat

(z. B. fehlerhafte Bedienung, Nichtbeachtung von Bedienungsanweisungen, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderungen der Aufzugsanlage durch Auftraggeber oder Dritte oder Eingriffe in sicherheitstechnische Einrichtungen).

Für daraus entstehende Schäden an der Aufzugsanlage und ihren Komponenten haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit einem Zuschlag von 100 % auf den regulären Stundensatz berechnet, zuzüglich Fahrtkosten (0,80 €/km). Abgerechnet wird je angefangene halbe Stunde.

 

 

Vertragsbedingungen Wartung

 

§ 1 Beginn/Laufzeit

Der Wartungsvertrag beginnt am __________, hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Erfolgt keine schriftliche Kündigung mindestens drei Monate vor Jahresende, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.

§ 2 Zahlung

Die Vergütung ist jeweils für 12 Monate im Voraus fällig. Folgejahre sind jeweils vor Beginn des neuen Vertragsjahres fällig.

§ 3 Preisanpassung

Eine erste Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren kann frühestens nach Ablauf von zehn Monaten nach Vertragsabschluss verlangt werden. Anpassungen sind nur durch den Auftragnehmer möglich und schriftlich anzukündigen.

§ 4 AGB

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Verträge und Rechnungen werden auf dieser Grundlage ausgestellt.

 

 

 

Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 01.06.2026; letzte Änderung am 02.12.2025)

Ort, Datum

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

Vertragsbedingungen unserer Notrufverträge

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien nach Ablauf der Garantie.

2. Beseitigung von Schäden oder Störungen sowie zusätzliche Leistungen, soweit der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist (z. B. fehlerhafte Bedienung, Nichtbeachtung von Anweisungen, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderungen der Anlage

durch Auftraggeber/Dritte oder Eingriffe in sicherheitstechnische Einrichtungen). Für daraus entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit 100 % Zuschlag auf den regulären Stundensatz berechnet, zuzüglich Fahrtkosten (0,80 €/km). Abrechnung je angefangene halbe Stunde.

 

 

Vertragsbedingungen Notruf (Miete)

 

§ 1 Beginn/Laufzeit

Der Vertrag beginnt am ________, hat eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten (bei Miete).

Erfolgt keine schriftliche Kündigung mindestens drei Monate vor Jahresende, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.

§ 2 Zahlung

Die Vergütung ist jeweils für 12 Monate im Voraus fällig. Folgejahre sind jeweils vor Beginn des neuen Vertragsjahres fällig.

§ 3 Preisanpassung

Eine Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren ist frühestens nach zehn Monaten möglich. Sie ist nur durch den Auftragnehmer zulässig und schriftlich anzukündigen.

§ 4 Mietgeräte/Vorherige Systeme

Die Übernahme von Mietgeräten oder vorherigen Systemen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Sachmangelhaftung.

§ 5 AGB

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Verträge und Rechnungen werden auf dieser Grundlage ausgestellt.

 

 

 

Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 01.06.2026; letzte Änderung am 02.12.2025)

Ort, Datum

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

Vertragsbedingungen unserer Notrufverträge

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien nach Ablauf der Garantie.

2. Beseitigung von Schäden oder Störungen sowie zusätzliche Leistungen, soweit der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist (z. B. fehlerhafte Bedienung, Nichtbeachtung von Anweisungen, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderungen der Anlage

durch Auftraggeber/Dritte oder Eingriffe in sicherheitstechnische Einrichtungen). Für daraus entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit 100 % Zuschlag auf den regulären Stundensatz berechnet, zuzüglich Fahrtkosten (0,80 €/km). Abrechnung je angefangene halbe Stunde.

 

 

Vertragsbedingungen Notruf (Aufschaltung)

 

§ 1 Beginn/Laufzeit

Der Vertrag beginnt am ________, hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten (bei Aufschaltung).

Erfolgt keine schriftliche Kündigung mindestens drei Monate vor Jahresende, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.

§ 2 Zahlung

Die Vergütung ist jeweils für 12 Monate im Voraus fällig. Folgejahre sind jeweils vor Beginn des neuen Vertragsjahres fällig.

§ 3 Preisanpassung

Eine Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren ist frühestens nach zehn Monaten möglich. Sie ist nur durch den Auftragnehmer zulässig und schriftlich anzukündigen.

§ 4 Mietgeräte/Vorherige Systeme

Die Übernahme von Mietgeräten oder vorherigen Systemen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Sachmangelhaftung.

§ 5 AGB

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Verträge und Rechnungen werden auf dieser Grundlage ausgestellt.

 

 

 

Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 01.06.2026; letzte Änderung am 02.12.2025)

Ort, Datum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

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