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AGB Schuster Aufzugsdienste GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schuster Aufzugsdienste GmbH

 

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Schuster Aufzugsdienste GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich Aufzugsdienstleistungen, insbesondere Installation, Wartung, Reparatur, Modernisierung und Notrufaufschaltungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
1.3 Sämtliche bestehenden Verträge, die vor der Gründung der GmbH abgeschlossen wurden, gelten automatisch zu den Konditionen der GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Aufzugsdienstleistungen gemäß den individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und den gesetzlichen Bestimmungen.

2.2 Vertragsänderungen, Modernisierungen oder Umbauten können eine Anpassung der Vertragsbedingungen nach sich ziehen.

 

 

3. Angebote und Vertragsschluss

 

3.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.
3.3 Angebote können schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
3.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3.5 Sobald eine neue Aufzugsanlage durch das Aufzugsunternehmen installiert wurde oder eine bestehende Anlage durch das Aufzugsunternehmen modernisiert, saniert oder gravierend umgebaut wurde, können die Vertragsbedingungen nach den neuen Konditionen angepasst werden.

3.6 Alle bestehenden Verträge, die vor der Gründung der GmbH abgeschlossen wurden, werden automatisch zu den Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH umgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.7 Die Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH gelten ab dem Zeitpunkt der In-Kraft-Setzung der GmbH. Durch die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen und die jährliche

3.8 Bezahlung der Verträge akzeptiert der Auftraggeber diese Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH.

 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen für allgemeine Kundennummern

 

4.1 Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Angeboten und sind, sofern nicht anders vereinbart, netto ohne Abzüge.
4.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.

4.2.1 Für Mahnungen bei Zahlungsverzug gilt ein Zahlungsziel von 5 Werktagen. Mahngebühren und Verzugszinsen können vom Auftragnehmer ab dem 11 Kalendertag an dem die Rechnung als nicht beglichen gilt, berechnet werden.
4.3 Für Kunden mit bestehender Kundennummer können, wenn vereinbart, Rechnungsbeträge per SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Der Auftraggeber erteilt ein entsprechendes Mandat.
4.4 Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden, spätestens 14 Tage vor dem nächsten Abbuchungstermin.
4.5 Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Deckung des Kontos; bei nicht erfolgreicher Abbuchung trägt er die entstehenden Kosten.
4.6 Der Auftraggeber wird mindestens 14 Tage vor der ersten Abbuchung über Betrag und Termin informiert.
4.7 Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats bestätigt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die Einzugsermächtigung zu erteilen, und dass die Kontodaten korrekt sind.
4.8 Diese Regelungen treten mit Vertragsunterzeichnung in Kraft und bleiben bis zum Widerruf gültig.

5. Durchführung von Wartungen

5.1 Die im jeweiligen Auftrag bzw. Angebot angegebene „maximale jährliche Anzahl“ von Wartungen bestimmt ausschließlich die Obergrenze der im Vertragsjahr durchführbaren Wartungseinsätze und begründet keine Verpflichtung zur vollständigen Ausschöpfung dieses Limits.

5.2 Ob und in welchem Umfang Wartungen innerhalb dieser Höchstgrenze durchgeführt werden, entscheidet der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen aufgrund des tatsächlichen Bedarfs der betreuten Anlage (laut Textpassage Angebot oder Auftrag Wartungsvertrag: „Wartungsanzahl (max. Anzahl variiert nach Bedarf): ...“).

5.3 Der Auftragnehmer garantiert jedoch, dass mindestens eine Wartung pro Kalenderjahr stattfindet (Mindestwartung).

5.4 Weitere Wartungen erfolgen nur, wenn der Bedarf dies aus Sicht des Auftragnehmers rechtfertigt — beispielsweise aufgrund von Vorbefunden, Verschleiß, Ergebnis früherer Wartungen oder geänderter Betriebsbedingungen.

5.5 Ersatzteile, Materialkosten sowie gegebenenfalls Zuschläge für Nacht- / Wochenend- / Feiertagseinsätze bleiben — wie in den bestehenden AGB geregelt — gesondert und nur bei tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen für alle Verträge

 

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen individuell bei jeweiligem Auftrag oder nach geltenden Standards des Auftragsnehmers.
6.2 Auch hier gilt die SEPA-Lastschriftregelung analog zu Abschnitt 4.
6.3 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet werden.

 

 

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter.

7.2 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.3 Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

 

8. Gewährleistung und Mängelrügen

 

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Produkte unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber dies, gilt die Leistung als genehmigt und unanfechtbar.

8.2 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

8.3 Haftung für Folgeschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

8.4 Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleichgültig ob durch Kündigung eines Wartungsvertrags, Notrufvertrags oder einer sonstigen Zusammenarbeit, verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für spätere Mängelmeldungen oder Nachbesserungsansprüche, die nach Vertragsende auftreten.

8.5 Die Gewährleistungsregelungen gelten sofern gesetzlich zulässig, insbesondere soweit sie nicht zwingende Vorschriften über Verbrauchsgüterkäufe oder Produkthaftung verletzen.

 

 

9. Kündigung

 

9.1 Verträge über wiederkehrende Dienstleistungen können nur unter Einhaltung der in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegten Fristen gekündigt werden.
9.2 Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.

 

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Der Auftragnehmer kann Preise nach Ablauf von 10 Monaten anpassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren wie Löhne, Materialpreise oder gesetzliche Abgaben ändern.
10.2 Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

 

 

11. Eigentumsvorbehalt

 

11.1 Gelieferte Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

 

12. Schlussbestimmungen

 

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2 Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schuster Aufzugsdienste GmbH

Stand: 02.12.2025 (letzte Aktualisierung: 13.11.2025)

Firma: Schuster Aufzugsdienste GmbH

Sitz: 90584 Allersberg, Hinterer Markt 18a

Urpünglich erstellt am: Freystadt, 01.03.2022 (geändert am 02.12.2025)

Ort, Datum

                                                                                                                                                                                                            

Vertragsbedingungen unserer Wartungsverträge

 

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Die Kosten für erforderliche Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien.

2. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und Störungen jeglicher Art sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, wenn der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat und die entstehen können, z.B. durch fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderung der Aufzugsanlage durch den Auftraggeber oder durch Dritte, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die sicherheitstechnische Einrichtung der Anlage. Für daraus resultierende Schäden

an der Aufzugsanlage und dessen Komponenten, haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Für Nachtarbeit zur nicht regulären Arbeitszeit und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% je Einsatzstunde erhoben zuzüglich der Fahrtstrecke (pro gefahrenen Kilometer 0,50 €).

 

 

Vertragsbedingungen Wartung

 

§ 1 Der Wartungsvertrag beginnt am __________* hat eine mind. Laufzeit von 1 Jahr(e) und endet zum Jahresende. *Hier wird der gewünschte/vereinbarte Vertragsbeginn eingetragen.

Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien nicht berechtigt.

§ 2 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung bzw. bei Vertragsbeginn und jeweils zum Jahresanfang für das Kalenderjahr im Voraus.

§ 3 Die erste Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren kann frühestens nach Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsabschluss verlangt werden. Ausschließlich der Auftragnehmer ist zur Preisanpassung berechtigt, jedoch muss die Preisanpassung schriftlich angekündigt werden.

§ 4 Die Verträge und Rechnungen werden laut unseren AGB's und Verkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen ausgestellt.

 

 

 

Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 13.11.2025)

Ort, Datum

 

                                                                                                                                                                                                            

Vertragsbedingungen unserer Notrufverträge

 

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Die Kosten für erforderliche Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien nach Ablauf der Garantie.

2. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und Störungen jeglicher Art sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, wenn der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat und die entstehen können, z.B. durch fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderung der Aufzugsanlage durch den Auftraggeber oder durch Dritte, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die sicherheitstechnische Einrichtung der Anlage. Für daraus resultierende Schäden an der Aufzugsanlage und dessen Komponenten, haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Für Nachtarbeit zur nicht regulären Arbeitszeit und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% je Einsatzstunde erhoben zuzüglich der Fahrtstrecke (pro gefahrenen Kilometer 0,50 €).

 

Vertragsbedingungen Notruf (Miete)

 

 

§ 1 Der Vertrag beginnt am ________* hat eine mind. Laufzeit von 4 Jahr(e) und endet zum Jahresende. Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien nicht berechtigt. *Hier wird der gewünschte/vereinbarte Vertragsbeginn eingetragen.

§ 2 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung bzw. bei Vertragsbeginn und jeweils zum Jahresanfang für das Kalenderjahr im Voraus.

§ 3 Die erste Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren kann frühestens nach Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsabschluss verlangt werden. Ausschließlich der Auftragnehmer ist zur Preisanpassung berechtigt, jedoch muss die Preisanpassung schriftlich angekündigt werden.

§ 4 Die Übernahme von Mietgeräten oder vorherigen Systemen wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder einer Sachmangelhaftung durchgeführt.

§ 5 Die Verträge und Rechnungen werden laut unseren AGB's und Verkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen ausgestellt.

 

 

 

Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 13.11.2025)

Ort, Datum

 

                                                                                                                                                                                                            

Vertragsbedingungen unserer Notrufverträge

 

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Die Kosten für erforderliche Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien nach Ablauf der Garantie.

2. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und Störungen jeglicher Art sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, wenn der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat und die entstehen können, z.B. durch fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderung der Aufzugsanlage durch den Auftraggeber oder durch Dritte, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die sicherheitstechnische Einrichtung der Anlage. Für daraus resultierende Schäden an der Aufzugsanlage und dessen Komponenten, haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Für Nachtarbeit zur nicht regulären Arbeitszeit und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% je Einsatzstunde erhoben zuzüglich der Fahrtstrecke (pro gefahrenen Kilometer 0,50 €).

 

Vertragsbedingungen Notruf (Aufschaltung)

 

 

§ 1 Der Vertrag beginnt am ________* hat eine mind. Laufzeit von 1 Jahr(e) und endet zum Jahresende. Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien nicht berechtigt. *Hier wird der gewünschte/vereinbarte Vertragsbeginn eingetragen.

§ 2 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung bzw. bei Vertragsbeginn und jeweils zum Jahresanfang für das Kalenderjahr im Voraus.

§ 3 Die erste Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren kann frühestens nach Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsabschluss verlangt werden. Ausschließlich der Auftragnehmer ist zur Preisanpassung berechtigt, jedoch muss die Preisanpassung schriftlich angekündigt werden.

§ 4 Die Übernahme von Mietgeräten oder vorherigen Systemen wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder einer Sachmangelhaftung durchgeführt.

§ 5 Die Verträge und Rechnungen werden laut unseren AGB's und Verkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen ausgestellt.

 

 

 

Freystadt, 01.06.2024 (geändert am 13.11.2025)

Ort, Datum

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